Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Insolvenzanträge im Zeitraum vom 1. bis zum 27. März 2021 gestellt und im Rahmen des “Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht” nicht weiterverfolgt wurden.