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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen

Die Bundesregierung hat am 04.08.2021 die Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen.

Absicherung für Verbraucher bei insolventen Pauschalreise-Anbietern

Zum 01.07.2021 tritt das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (Reisesicherungsfondsgesetz – RSG) und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften in Kraft.

Wiedereinführung der Insolvenzantragspflicht

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Insolvenzanträge im Zeitraum vom 1. bis zum 27. März 2021 gestellt und im Rahmen des “Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht” nicht weiterverfolgt wurden.

Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre

Ab jetzt können Selbstständige und Verbraucher bereits nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.

1.

Problem darstellen

2.

kostenlose Ersteinschätzung, Kostenvoranschlag erhalten

3.

Angebot in Ruhe von zu Hause prüfen

4.

Beauftragung (erst jetzt entstehen Kosten)

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