Steueraussetzung und Steuerstundung
Wir helfen Unternehmen bei steuerlichen Hilfsmaßnahmen, wie der Stundung oder der Aussetzung. Dies kann bei dem jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Als erste Informationsquelle kann Ihnen folgender Link dienen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html