Rechtsanwalt Schulze Insolvenzrecht

Insolvenzanträge Insolvenzanfechtung Geschäftsführerhaftung

Rechtsanwalt Schulze Insolvenzrecht

Insolvenzanträge Insolvenzanfechtung Geschäftsführerhaftung

Rechtsanwalt Schulze Insolvenzrecht

Insolvenzanträge Insolvenzanfechtung Geschäftsführerhaftung

Sie suchen einen Corona Anwalt?

Ich bin für Sie da und stehe Ihnen immer zur Seite.
Christian Schulze

Als Spezialist mit langjähriger Erfahrung im Insolvenzrecht, bin ich der perfekte Ansprechpartner um Ihnen aus der Krise zu helfen.

Große Herausforderung

Durch die Corona-Krise hat sich die finanzielle Lage für Arbeitnehmer aber auch für Arbeitgeber in Deutschland und der Welt rapide verschlechtert.

Es existiert fast kein Unternehmen, welches nicht unter den Folgen der Einschränkungen und der wirtschaftlichen Situation zu leiden hat. Um die unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus einigermaßen zu stoppen, wird seit März 2020 die Teilnahme am öffentlichen Leben fortwährend begrenzt, Läden geschlossen und Veranstaltungen abgesagt. 

Jedoch werden auch Maßnahmen ergriffen, um die Bürger zu unterstützen und Hilfestellungen anbieten zu können.  

Soloselbstständige aber auch kleine und mittelgroße Unternehmen sind jetzt auf schnelle und unkomplizierte Hilfe angewiesen. 

Viele neue Regelungen und Verordnungen.

Ich helfe Ihnen dabei nicht den Überblick zu verlieren.

Rufen Sie mich gerne an.

Das könnte Sie interessieren

Die gegenwärtige Realität würde viele Betriebe in die Insolvenz zwingen.

Auch große und bekannte Unternehmen sind davor nicht gefeit, wie aus vielen Medien derzeit berichtet wird. Um den Niedergang vieler dieser Firmen aufzuhalten, wird aktuell das Insolvenzverfahren ausgesetzt. Sollten Sie sich gerade in genau solch einer Lage befinden, scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren.

Kreditvergabe

Wenn Sie einen eiligen und zinsfreien Kredit benötigen, vor allem als Klein- oder Kleinstunternehmen, kann Ihne die KfW (für Berlin und Brandenburg die ILB/IBB) einen Kredit zur Verfügung stellen.

Vor dem Einreichen bei der KfW, müssen jedoch Unternehmen den Kredit bei ihrer Bank bzw. Sparkasse beantragen.

Dabei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

Um sich schon vorab informieren zu können, stelle ich Ihnen hier folgenden Link zur Verfügung.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Kontopfändung

Um die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der aktuellen Krise weiterhin zahlungsfähig halten zu können, werden vermutlich Kontopfändungen in Zukunft ausgesetzt werden müssen.

Miete

Die Bundesregierung hat im aktuellen Maßnahmenpaket einen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter beschlossen. Die darin enthaltenen Regelungen gelten für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge.

Beruhen Mietschulden, welche im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 entstehen, auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen. Andersherum bleibt natürlich die Verpflichtung der Mieter zur fristgerechten Zahlung der Miete bestehen. Dies gilt auch für Pachtverhältnisse. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. Juni 2020 können aber unter bestimmten Beweggründen verlängert werden.

Gerne unterstütze ich Sie beispielweise bei der Beantragung der Aussetzung der Mietzahlung bei Ihrem Vermieter.

Kontaktieren Sie uns!

 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH.htm

Sozialbeiträge

Momentan müssen Arbeitgeber, wenn sie durch die Corona-Krise in eine finanzielle Zwangslage geraten, zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. So können Sie als Arbeitgeber stattdessen auf Antrag die Beiträge bis Mai stunden.

Hierfür fallen laut des Sprechers des Krankenkassen-Spitzenverbands Florian Lanz auch ausnahmsweise keine Zinsen an.

Unter folgendem Link können Sie dies gerne nachlesen.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-unternehmen-koennen-sozialbeitraege-spaeter-zahlen-16694932.html

Bei entsprechenden Fragen hierzu, wenden Sie sich an mich.

Derzeit kann rückwirkend ab dem 01. März 2020 bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Wir haben für Sie hier das Wichtigste zusammengefasst.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn
mindestens 10 % der Beschäftigten eines Unternehmens einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben.

Zudem werden anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden komplett erstattet.

Der Bezug des Kurzarbeitergeldes ist bis zu 12 Monate möglich.

Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter können in Kurzarbeit gehen und haben somit auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Detaillierte Ausführungen können Sie vorab dem unten eingefügten Link entnehmen.

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Ich helfe Unternehmen bei steuerlichen Hilfsmaßnahmen, wie der Stundung oder der Aussetzung. Dies kann bei dem jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Als erste Informationsquelle kann Ihnen folgender Link dienen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern