Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Ein Leitfaden für Unternehmenssanierung:

Die Insolvenz eines Unternehmens ist oft mit Unsicherheit und Angst verbunden. Doch es gibt Wege, die Krise zu bewältigen und das Unternehmen zu retten. Zwei dieser Wege sind die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren.

Eigenverwaltung in der Insolvenz: Ein Weg zur Unternehmenssanierung

Die Eigenverwaltung ist ein Instrument der Unternehmenssanierung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behält das Unternehmen als Schuldner die Verfügungsgewalt und kann weiterhin selbst handeln. Statt einem Insolvenzverwalter bestimmt das Insolvenzgericht einen Sachwalter, der jedoch nur eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion innehat. Der größte Vorteil ist, dass die Verfügungsgewalt und Kontrolle bei der Geschäftsführung verbleibt.

Schutzschirmverfahren: Eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Es verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Das Schutzschirmverfahren bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, sich unter Insolvenzschutz eigenständig zu restrukturieren und wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.

Fazit: Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren als Wege aus der Krise

Sowohl die Eigenverwaltung als auch das Schutzschirmverfahren bieten Unternehmen in der Krise die Möglichkeit, sich zu sanieren und wieder auf die Beine zu kommen. Sie ermöglichen es der Geschäftsführung, die Kontrolle zu behalten und das Unternehmen nach ihren Vorstellungen zu führen.

Wenn Sie mehr über diese Verfahren erfahren möchten oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich  zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise und Erfahrung zur Seite, um Sie durch den Prozess zu führen und das Beste für Ihr Unternehmen zu erreichen.

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