Ich bin hauptsächlich in den Bereichen Insolvenzrecht und Sanierungsberatung sowie in wirtschaftszivilrechtlichen Belangen tätig. Aktuell sind durch die Corona-Pandemie noch Themen wie beispielsweise Überbrückungshilfen als Spezialgebiete hinzugekommen. 

Seit dem Jahr 2009 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und entwickele seither für die rechtlichen Probleme meiner Mandanten maßgeschneiderte Lösungsansätze. 

Durch meine mehrjährige Tätigkeit für eine Großkanzlei, die sich in erster Linie auf rechtliche Beratung, Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung konzentriert hat, eignete ich mir umfangreiche Erfahrung an, was die Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Haftungsansprüche und Insolvenzanfechtungsansprüche sowie die Bearbeitung von Insolvenzverwaltungsverfahren von unterschiedlicher Größe anbelangt.

Insolvenzrecht:

Einer meiner Schwerpunkte der insolvenzrechtlichen Tätigkeit liegt auf der Beratung von Insolvenzverwaltern. Ich verfüge über langjährige Erfahrung, wenn es um insolvenzrechtliche Belange sowie Unternehmenssanierung geht, und berate zudem deutschlandweit Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer, indem ich sie umfassend darüber informiert, was am besten bei einer Unternehmenskrise zu tun ist.

Darüber hinaus helfe ich auch beim Vorbereiten sowie der Durchführung von Insolvenzverfahren. Als Rechtsanwalt stehe ich nicht nur Selbständigen im Regelinsolvenzverfahren, sondern auch Verbrauchern im Verbraucherinsolvenzverfahren mit Rat und Tat zur Seite.

1.

Problem darstellen

2.

kostenlose Ersteinschätzung, Kostenvoranschlag erhalten

3.

Angebot in Ruhe von zu Hause prüfen

4.

Beauftragung (erst jetzt entstehen Kosten)