Sie sind oder waren selbständig?
Selbständige oder ehemalig Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern, die somit über unübersichtliche Vermögensverhältnisse verfügen, können keinen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über ihr Vermögen stellen. Sie stellen einen Antrag
auf Eröffnung des sogenannten Regelinsolvenzverfahrens.
Ja. Sofern Sie zu dem vorgenannten Personenkreis gehören, können Sie dennoch von der Restschuldbefreiung profitieren. Dies ist deshalb möglich, da Ihnen das deutsche Insolvenzrecht die Möglichkeit bietet, einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahren zu stellen.
Wie bei der Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens haben Sie auch bei dieser Verfahrensart die Möglichkeit, die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.
Im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Beratungsgespräches werde ich Sie über die verschiedenen Verfahrensarten informieren und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob die Beantragung eines Insolvenzverfahrens für Sie der geeignete Weg zur Entschuldung ist.