StaRUG -

Unternehmenssanierung
ohne Insolvenz

Möglichkeit zur Restrukturierung und Stabilisierung

Sollte ein Unternehmen davon bedroht sein, zukünftig zahlungsunfähig zu werden, können sie sich auch ohne Insolvenzverfahren – mithilfe des Gerichts – Unterstützung holen und sich somit restrukturieren sowie stabilisieren. 

Die drohende Zahlungsunfähigkeit muss in einem Prognosezeitraum von zwei Jahren vorliegen. Mit anderen Worten: ein Unternehmen ist “drohend zahlungsunfähig” wenn es innerhalb der nächsten zwei Jahre zahlungsunfähig wird. 

Hierfür wurde das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz eingeführt.

Im Kern beinhaltet das Gesetz (StaRUG) ein Restrukturierungsplanverfahren. Indem bestehende Schuldverhältnisse (u.a. Forderungen, Sicherungsrechte und Anteils- und Mitgliedschaftsrechte) neu gestaltet werden.

Ablauf des Restrukturierungsverfahrens

  • Basis ist ein Restrukturierungsplan, dieser beinhaltet, dass die finanzielle Krise (sehr wahrscheinlich) bewältigt werden kann – große Chance auf Sanierung 
  • Erstellung eins Sanierungskonzepts
  • Restrukturierungsvorhaben wird beim Amtsgericht angezeigt 
  • Darlegung der drohenden Zahlungsunfähigkeit
  • Einigung aller Beteiligten (außergerichtliches Planverfahren) – auch Gläubiger
  •  Restrukturierungsplan wird gerichtlich bestätigt
 

Checkliste des Justizministeriums für kleine und mittlere Unternehmen

Das Justizministerium ist gesetzlich verpflichtet worden, eine Checkliste für Restrukturierungspläne zu veröffentlichen, die an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst worden sind (§ 16 StaRUG).

⇒ Checkliste für Restrukturierungspläne v5 (bmj.de)

Handeln Sie jetzt!

Warten Sie nicht länger und entdecken Sie die Vorteile einer Zusammenarbeit mit mir – einer der führenden Experten im Insolvenzrecht. Kontaktieren Sie mich noch heute und setzen Sie den ersten Schritt in Richtung einer effizienten und kostengünstigeren Abwicklung Ihres Restrukturierungsverfahrens. 

1.

Problem darstellen

2.

kostenlose Ersteinschätzung, Kostenvoranschlag erhalten

3.

Angebot in Ruhe von zu Hause prüfen

4.

Beauftragung (erst jetzt entstehen Kosten)

deutschlandweit tätig

Als Anwalt berate ich Sie rund um das Thema Insolvenzrecht deutschlandweit – zB.: in Berlin, Hamburg, Köln, München oder Frankfurt.

Jetzt bequem von zu Hause einen Termin vereinbaren!