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Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre
Ab jetzt können Selbstständige und Verbraucher bereits nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.
Mit der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens halbiert sich der Zeitraum Ihres Insolvenzverfahrens.
Eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger und die Begleichung von Verfahrenskosten sind keine Voraussetzung mehr.
Das hat die Bundesregierung am 1. Juli 2020 beschlossen.
Sie möchten wissen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?
Dann rufen Sie mich an und ich prüfe es.
Sie erfüllen die Voraussetzungen vermutlich nicht?
Keine Sorge, auch dann finden wir zusammen eine passende Lösung.