Rechtsanwalt Schulze Insolvenzrecht

Insolvenzanträge Insolvenzanfechtung Geschäftsführerhaftung

Rechtsanwalt Schulze Insolvenzrecht

Insolvenzanträge Insolvenzanfechtung Geschäftsführerhaftung

Rechtsanwalt Schulze Insolvenzrecht

Insolvenzanträge Insolvenzanfechtung Geschäftsführerhaftung

schneller zum wirtschaftlichen Neuanfang

Neu

Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre

Ab jetzt können Selbstständige und Verbraucher bereits nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.

Mit der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens halbiert sich der Zeitraum Ihres Insolvenzverfahrens.

Eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger und die Begleichung von Verfahrenskosten sind keine Voraussetzung mehr.

Das hat die Bundesregierung am 1. Juli 2020 beschlossen.

Sie möchten wissen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?

Dann rufen Sie mich an und ich prüfe es.

Sie erfüllen die Voraussetzungen vermutlich nicht?

Keine Sorge, auch dann finden wir zusammen eine passende Lösung.