Rechtsanwalt Schulze Insolvenzrecht

Insolvenzanträge Insolvenzanfechtung Geschäftsführerhaftung

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Umfassende Coronahilfen für Selbstständige

Jetzt schnell zu Geld kommen!

Mit der Überrbückungshilfe III Plus hat die Bundesregierung Ihre Unterstützung für Unternehmen bis zum 30. September 2021 verlängert. Damit Sie diese Hilfe auch wirklich erhalten und vor allem auch schnell ausgezahlt bekommen, können wir zusammen einen Antrag stellen und ich sorge für eine zügige Abwicklung.

Was kann beantragt werden?

Unternehmen und Soloselbstständige können Zuschüsse zu den Fixkosten erhalten. Die Überbrückungshilfe III gilt für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021, die Überbrückungshilfe III Plus für Juli bis September 2021.

Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 um mehr als 30 Prozent. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss).

 

Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Unternehmen, die bei Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 %. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 %; im September 20 %.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 komplett übernommen, anschließend werden sie bis zum 31. Dezember 2021 zur Hälfte übernommen. Für die Anmeldung von Kurzarbeit müssen nur noch mindestens 10% Ihrer Mitarbeiter betroffen sein (statt einem Drittel). Diese Regelung gilt für Unternehmen, die bis Ende September 2021 die Kurzarbeit anmelden.

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich auf bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum können Sie bis zu 12.000 Euro bekommen.

Sie erhalten bis zum 31. Dezember 2021 einen einfacheren Zugang zur Grundsicherung, um Sie selbst aber auch Ihre Mitarbeiter mit dem Nötigsten abzusichern. 

  • Stundung von Steuerzahlungen
  • Erleichterte Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern
  • Steuerfreie Zuschüsse der Arbeitgeber*innen zum Kurzarbeitergeld
  • Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie bis 31. Dezember 2022
  • Homeoffice-Pauschale
  • Dauerhafte Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Hier […] gelangen Sie zur ungekürzten Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. 

Jetzt den Antrag stellen

Mit einem Klick können Sie mich anrufen und wir stellen zusammen Ihren Antrag