Sie können die Verfahrenskosten derzeit nicht bezahlen?
Kein Problem wir helfen Ihnen den Vorschuss zu stunden.
Allerdings haben Sie die Möglichkeit die Stundung der Verfahrenskosten beim zuständigen Insolvenzgericht gemeinsam mit Ihrem Eröffnungsantrag und Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu beantragen.
So steht auch vollständig mittellosen Personen der Weg offen, sich von ihrem Schuldenberg zu befreien.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt haben!