Stundung verlängern

Sie können trotz der Erteilung der Restschuldbefreiung Ihre gestundeten Verfahrenskosten nicht zurück zahlen?

Sind während des Verfahrens durch Sie pfändbare Beträge an den Insolvenzverwalter abzuführen, erfolgt zunächst ein Ausgleich der Verfahrenskosten. Sollten Sie nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht in der Lage, den gestundeten Kosten aus Ihrem Einkommen und Vermögen zu zahlen, kann das Gericht die Stundung um max. vier Jahre verlängern. Zudem werden die zu zahlenden Monatsraten festgesetzt, wenn Ihre finanzielle Situation das erlaubt.

Verfahrenskosten erlassen

Konnten die Verfahrenskosten innerhalb der weiteren vier Jahre nicht getilgt werden, kann Ihnen der Betrag zu Lasten der Staatskasse erlassen werden.