Dauer der Privatinsolvenz
Nach Ihrem Antrag auf ein Insolvenzverfahren benötigt das eigentliche gerichtliche Verfahren ca. ein Jahr. Zusammen mit der danach folgenden Wohlverhaltensphase müssen Sie sich auf eine Dauer von sechs Jahren einstellen.
verkürztes Verfahren
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
um auf 5 Jahre zu verkürzen: Sie bezahlen die gesamten auf Sie zukommenden Verfahrenskosten, dann erhalten Sie Ihre Restschuldbefreiung bereits nach 5 Jahren.
um auf 3 Jahre zu verkürzen: Sie bezahlen die gesamten auf Sie zukommenden Verfahrenskosten und mindestens 35 Prozent der offenen Forderungen.
Zukünftig soll das verkürzte dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren in Kraft treten.
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Grundsätzlich sollten Sie sich jedoch auf eine sechsjährige Laufzeit einstellen, denn die Verkürzung auf 5 oder sogar 3 Jahre ist nur in den seltensten Fällen möglich.
Aber auch das stellt mit unserer Hilfe kein Problem dar!
Melden Sie sich bei uns und wir werden gemeinsam Ihr Insolvenzverfahren durchlaufen.
Ablauf der Privatinsolvenz
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Der außergerichtliche Einigungsversuch ist eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Gerichtlicher Einigungsversuch
Kam es zu keiner außergerichtlichen Einigung, erfolgt der gerichtliche Einigungsversuch, das Insolvenzverfahren wird durchgeführt
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Konnte erneut keine Einigung erzielt werden, erfolgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des Insolvenzgerichts.
Wohlverhaltensperiode
Die Wohlverhaltensperiode ist die Zeit von der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung und ist abhängig vom Gesamtzeitraum der Insolvenz.
Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung bedeutet, dass der Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens von seinen restlichen Schulden, welche bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgt worden sind, befreit wird.