Ihre Kanzlei für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt
Christian Schulze
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Unternehmerinsolvenz

Sie sind Geschäftsführer, Vorstand oder Insolvenzverwalter?

In finanziell und wirtschaftlich krisenhaften Phasen werden Geschäftsführer meist mit Pflichten und umfangreichen Haftungsrisiken konfrontiert. Dadurch können erhebliche rechtliche und finanzielle Einschränkungen und Konsequenzen drohen. 

Damit Sie den Überblick behalten und auch nicht mit Ihrem Privatvermögen haften, werde ich Ihnen die ganze Zeit zur Seite stehen.

§ 15 a Abs. 1 S. 1 der Insolvenzordnung verpflichtet Vertretungsorgane, wie insbesondere den GmbH- Geschäftsführer,  unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

Die Verletzung dieser Antragspflicht ist nicht nur strafbar, sondern kann auch zu einer persönlichen Haftung der Verantwortlichen führen. 

Sanierungen bewirken am meisten, wenn sie frühzeitig vorgenommen werden. Daher sollten Sie nicht lange zögern und  frühzeitig einen Experten aufsuchen. Mit meiner Expertise in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen werde ich Ihnen helfen, wieder Licht ins Dunkle zu bringen und Sie aus der Krise geleiten.  

Ich unterstütze Sie bei der Abwicklung Ihrer Insolvenzverfahren mit folgenden Modulen:

  • Anspruchsermittlung
  • Außergerichtliche Durchsetzung
  • Gerichtliche Durchsetzung
  • Sachstandbericht

Privatinsolvenz

Sie haben hohe Schulden? Sie erhalten nur noch Rechnungen und Schreiben von Inkassounternehmen? Ihnen macht die Zukunft Angst? Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit kompetent und engagiert während des gesamten Verfahrens der Verbraucherinsolvenz.

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