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Einkommenssteuer ist keine Masseverbindlichkeit
Zwangsversteigerung eines Grundstücks und die Auswirkung auf die Einkommenssteuer
FG Münster, Urteil v. 25. 01.2024, 10 K 1934/21 E
Fraglich war hier, welche Auswirkungen die Zwangsversteigerung einer in der Insolvenzmasse befindlichen Immobilie auf das Einkommensteuergesetz hat und inwiefern diese Masseverbindlichkeit darstellt.
Zusammenfassung:
Durch Steuerschulden wurde auf die Immobilie des Schuldners seitens des Finanzamts eine Zwangshypothek eingetragen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde das Eigentum zwangsversteigert.
Aus dem daraus resultierenden Gewinn setzte das Finanzamt Einkommenssteuer fest. Da es sich hierbei um Masseverbindlichkeit handle. Der Insolvenzverwalter klagte allerdings dagegen. Eine Zwangsversteigerung sei nur dann ein privates Veräußerungsgeschäft (iSd § 23 EStG), wenn der Eigentümer eben diese Versteigerung dank Begleichung aufhalten könne. Dies ist allerdings durch die Insolvenz nicht möglich.
Das Finanzgericht entschied, dass der Kläger Recht bekommt und es sich hier nicht um eine Masseverbindlichkeit handelt. Die Zwangsversteigerung ist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitet worden.
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Einkommensteuer aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren | Steuern | Haufe