gerichtliche Kosten des Insolvenzverfahrens








Vorschuss

Grundsätzlich ist ein Vorschuss zu leisten.

Sie müssen damit rechnen, dass Sie aufgefordert werden, einen Vorschuss in Höhe von ca. 1.500 € zu leisten.

Leisten Sie den Vorschuss nicht und reicht Ihr Vermögen voraussichtlich nicht aus, um alle Kosten zu decken, wird das Insolvenzverfahren aufgrund des Fehlens einer verfahrenskostendeckenden Masse (mangels Masse) abgelehnt.

Möglichkeit der Stundung

Stundung ausgeschlossen

Stundung verlängern

Stundung aufheben