Vorschuss
Grundsätzlich ist ein Vorschuss zu leisten.
Sie müssen damit rechnen, dass Sie aufgefordert werden, einen Vorschuss in Höhe von ca. 1.500 € zu leisten.
Leisten Sie den Vorschuss nicht und reicht Ihr Vermögen voraussichtlich nicht aus, um alle Kosten zu decken, wird das Insolvenzverfahren aufgrund des Fehlens einer verfahrenskostendeckenden Masse (mangels Masse) abgelehnt.